Hohe Selbstbeteiligung: Billige Lockangebote der Privaten Krankenversicherungen
Oktober 20th, 2008 von
krankenversicherung
Aufgrund der Prämienerhöhung bei den Gesetzlichen Krankenkassen auf 15,5% auch infolge des Gesundheitsfonds denken viele ihrer Mitglieder derzeit über die Möglichkeit eines Wechsels zu einer Privaten Krankenversicherung nach. Dabei kann nicht jeder einfach die Gesetzliche Krankenkasse verlassen. Der Personenkreis, der zu einer Privaten Krankenversicherung theoretisch wechseln könnte, sollte jedoch folgende Punkte bei der Entscheidung beachten:
So werben einige Private Krankenversicherungen in ihrer Werbung mit einem monatlichen Tarif, der um die 60 Euro liegt. Bei diesem Beispiel wird jedoch oftmals ein junger Kunde, der keine Vorerkrankungen hat, herangezogen. Wer jedoch schon den dritten Herzinfarkt hinter sich hat, darf nicht mit solch günstigen Lockangeboten rechnen. Aber auch für kerngesunde Versicherungskunden kann sich das Billigangebot einer Privaten Krankenversicherung am Ende als Teuer herausstellen. Denn derartige Preisknüller beinhalten nicht selten hohe Selbstbeteiligungen oder schließen Leistungen für eine Physiotherapie gar von vornherein aus.
Gegen Lebensrisiken wie beispielsweise einen Verkehrsunfall ist man nie hundertprozentig gewappnet. Und wer möchte in so einer Situation mehrere tausend Euro an Selbstbeteiligung bezahlen? Daher sollte man diese Frage vor dem möglichen Wechsel zu einer Privaten Krankenversicherung genau klären. Denn die scheinbare niedrigste Prämie nützt nichts, wenn man vielleicht für eine Behandlung auf der Intensivstation 4000 Euro Selbstbeteiligung an das Krankenhaus abdrücken muss. Diese Ausgaben können nur schwer gegenüber dem Finanzamt als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Zuweilen werden Krankheitskosten von den Steuerbehörden erst anerkannt, wenn sie sieben Prozent des Jahreseinkommens übersteigen. Zudem ist es auch so, dass sich an einer Selbstbeteiligung der Arbeitsgeber in aller Regel nicht beteiligt.
Bei den monatlichen Prämien für die Private Krankenversicherung verhält es sich jedoch schon anders. Wer also wirklich von der Gesetzlichen Krankenkasse zu einer Privaten Krankenversicherung unbedingt wechseln möchte, für den wäre vielleicht eine Versicherung, die Prämienrückzahlungen für den Fall verspricht, wenn bis zum Jahresende kein Versicherungsfall eingetreten ist. Denn hier hat der angestellte Versicherungsnehmer immer die Gewissheit, das sich sein Arbeitgeber mit 50 Prozent an den zu zahlenden Versicherungsprämien beteiligt. Der Kunde geht zwar in Vorleistung, bekommt aber sein Geld teilweise zurück, wenn nichts passiert. Der Vorteil ist, das die tatsächlich gezahlten Versicherungsprämien zu 100% beim Finanzamt geltend gemacht werden können.
Geschrieben in Private Krankenversicherung |
Keine Kommentare »
